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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2021) Zuschüsse von dritter Seite zu den Beiträgen zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung lt. Rentenbescheinigung

Zuschüsse von dritter Seite zu den Beiträgen zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung lt. Rentenbescheinigung

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Renteneinkünfte" erfassten Zuschüsse müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.