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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2021) 24. a) AG-Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): 24. a) AG-Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 24. a):

"Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung"

Machen Sie hier Angaben, müssen Sie auch einen Eintrag in Zeile 24. c) Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung vornehmen. Gegebenenfalls ist in Zeile 24. c) der Wert "0,00" einzutragen.

Hinweis: SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen > Kranken- und Pflegeversicherung > Sonstige Beiträge zur Basisabsicherung".