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Feldhilfe: (2015) Art der Leistung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Art der Leistung

Tragen Sie hier ein, welche Einkommensersatzleistungen Sie im 2015 erhalten haben. Ist Ihre Einkommensersatzleistung nicht in der Auswahlliste enthalten, können Sie auch eine beliebige Bezeichnung eintragen.

Zu den Lohn- bzw. Entgeltersatzleistungen zählen:

  • Arbeitslosengeld
  • Insolvenzgeld
  • Krankengeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Übergangsgeld
  • Altersübergangsgeld
  • Unterhaltsgeld als Zuschuss
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt
  • Eingliederungshilfe
  • Verletztengeld
  • Verdienstausfallentschädigung
  • Vorruhestandsgeld

Die Ersatzleistungen sind grundsätzlich steuerfrei. Allerdings werden die Beträge bei der Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes berücksichtigt. Den Vorgang nennt man Progressionsvorbehalt.

Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gehört nicht dazu. Diese Beträge unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt und müssen daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden.