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Feldhilfe: (2015) Neu gebildete Investitionsabzugsbeträge 2015

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Neu gebildete Investitionsabzugsbeträge 2015

Für die geplante Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können Sie einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens 200.000 Euro, bilden und außerbilanziell vom Gewinn abziehen (§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG). Die Höhe des in 2015 gebildeten Investitionsabzugsbetrag tragen Sie bitte hier ein.