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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2015) Name, Vorname

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Name, Vorname

Geben Sie den Namen und den Vornamen der von Ihnen unterstützten Person an.

Unterstützungsleistungen sind im Jahre 2015 höchstens bis zu 8.472 Euro steuerlich abzugsfähig (2014: 8.354 Euro; 2013: 8.130 Euro; 2010 bis 2012: 8.004 Euro).

Begünstigt sind:

  • Eltern und Großeltern
  • Kinder und Enkelkinder
  • Getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner
  • Mutter eines nichtehelichen Kindes

Die unterstützte Person muss bedürftig sein, d.h. keine oder nur geringe eigene Einkünfte oder Bezüge haben und kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen.