Feldhilfe:
Handelt es sich um einen Ausbau oder eine Erweiterung einer eigengenutzten Wohnung?
Bei Ausbauten und Erweiterungen an einer eigengenutzten Wohnung bilden allein ihre Herstellungskosten (ohne Altbausubstanz) die Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag.
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