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SteuerGo FAQs

 


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Abgabe der Steuererklärung

 



Wie übermittle ich meine Steuererklärung an das Finanzamt?

Sie übertragen Ihre Daten sicher und elektronisch verschlüsselt direkt an das Finanzamt – entweder:

  • Mit Ihrem persönlichen Elster-Zertifikat
  • Oder mit dem Portalzertifikat von SteuerGo

Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit einer Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung und anschließender Unterschrift. Dabei senden Sie den unterschriebenen Ausdruck Ihrer Steuererklärung zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per Post an Ihr Finanzamt.

Ihre Abgabearten im Überblick:

  1. Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat
    Übermitteln Sie Ihre Steuererklärung vollständig online mit Ihrem persönlichen Elster-Zertifikat. Ein zusätzlicher Postversand entfällt.
  2. Online-Abgabe mit Identifikation
    Übermitteln Sie Ihre Steuererklärung online, ohne eigenes Zertifikat. Auch hier ist kein Postversand erforderlich.

Wichtiger Hinweis:

Die Finanzverwaltung akzeptiert die Papier-Abgabe ab dem Steuerjahr 2021 nicht mehr. Nutzen Sie daher bitte eine der komfortablen Online-Abgabemöglichkeiten.

Weitere Informationen:

  • Die Wahl der Abgabeart hat keinen Einfluss auf die Kosten bei SteuerGo.
  • SteuerGo informiert Sie automatisch darüber, welche gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise zusätzlich per Post eingereicht werden müssen.

Wie übermittle ich meine Steuererklärung an das Finanzamt?



Online-Abgabe mit Identifikation

Bei der Online-Abgabe mit Identifikation überträgt SteuerGo Ihre Steuerdaten über die sogenannte ELSTER-Schnittstelle direkt an die Finanzbehörden über eine sichere SSL-Verbindung. Da so die Steuerdaten innerhalb der Verwaltung elektronisch bearbeitet werden, ist die Abgabe einer vereinfachten Steuererklärung vorgesehen, sodass Sie deutlich weniger Nachweise als bei einer herkömmlichen Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen müssen.

Um dieses Verfahren zu nutzen, müssen Sie sich zu ihrer Sicherheit digital identifizieren.

Am Ende der Datenübertragung an das Finanzamt wird Ihnen für Ihre Unterlagen eine Empfangsbestätigung sowie die komprimierte Steuererklärung als PDF-Datei angezeigt. Die Empfangsbestätigung quittiert den Eingang Ihrer Daten auf den Servern des Finanzamts. Die komprimierte Steuererklärung enthält alle Ihre Steuerdaten, die über das Internet an das Finanzamt übertragen wurden.

Wichtig

Wenn Sie die Steuererklärung per Online-Abgabe an das Finanzamt übertragen wollen, ist die Identifizierung des Nutzers gesetzlich (§ 87d Abgabenordnung) vorgeschrieben. Vor der Übermittlung der Daten muss SteuerGo sich Gewissheit über die Person und die Anschrift des übermittelnden Auftraggebers verschaffen. Zu diesem Zweck nutzen wir bei der Online-Abgabe verschiedene Wege, um Sie als Nutzer zu identifizieren.

Online-Abgabe mit Identifikation



Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat

Bei der Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat überträgt SteuerGo Ihre Steuerdaten über die sogenannte ELSTER-Schnittstelle direkt an die Finanzbehörden über eine sichere SSL-Verbindung. Da so die Steuerdaten innerhalb der Verwaltung elektronisch bearbeitet werden, ist die Abgabe einer vereinfachten Steuererklärung vorgesehen, so dass Sie deutlich weniger Nachweise als bei einer herkömmlichen Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen müssen.

Für eine papierlose Abgabe mit eigenem Zertifikat (authentifizierte Übermittlung) benötigen Sie ein kostenloses Zertifikat der Finanzverwaltung. Dieses Zertifikat ermöglicht eine sichere Authentifizierung der übertragenen Steuererklärung, so dass Sie nicht mehr zusätzlich einen unterschriebenen Ausdruck einsenden müssen. Das Zertifikat für die authentifizierte Übermittlung können Sie nur auf der Seite www.elster.de beantragen.

Am Ende der Datenübertragung an das Finanzamt wird Ihnen für Ihre Unterlagen eine Empfangsbestätigung sowie die komprimierte Steuererklärung als PDF-Datei angezeigt. Die Empfangsbestätigung  quittiert den Eingang Ihrer Daten auf den Servern des Finanzamts. Die komprimierte Steuererklärung enthält alle Ihre Steuerdaten, die über das Internet an das Finanzamt übertragen wurden.

Wichtig

Bei der Online-Abgabe mit Ihrem persönlichen Zertifikat müssen Sie eventuell trotzdem Pflichtbelege per Post nachreichen.

Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat



Sie wollen Ihre Einkommensteuererklärung erneut abgeben?

Fall 1: Steuererklärung noch nicht beim Finanzamt eingereicht

Sollten Sie einen Fehler in Ihrer Steuererklärung gefunden haben, ist dies grundsätzlich kein Problem. Sie können Ihre Steuererklärung jederzeit auf SteuerGo ändern und erneut elektronisch an Ihr Finanzamt senden. Das Finanzamt wird die jeweils letzte, also die dann aktuellste Version bearbeiten. Damit Ihre Steuererklärung bearbeitet werden kann, ist es erforderlich, die ausgedruckte und unterschriebene Erklärung ans Finanzamt zu senden. Nur so werden Ihre per ELSTER übertragenen Daten vom Finanzbeamten abgerufen und bearbeitet. Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht an das Finanzamt schicken, werden Ihre Daten spätestens nach sechs Monaten automatisch gelöscht.

Fall 2: Unterschriebene Steuererklärung bereits an das Finanzamt versendet

In diesem Fall können Sie Ihre Steuererklärung problemlos erneut online an Ihr Finanzamt übermitteln und danach die aktualisierte komprimierte Erklärung unterschrieben einreichen. Hierzu reicht es aus, Ihrem Finanzamt eine schriftliche Mitteilung beizulegen. Ein entsprechendes Anschreiben finden Sie bei unseren Musterbriefen ("Erneute Abgabe Einkommensteuererklärung").

Wenn Sie bereits die unterschriebene Steuererklärung eingereicht haben, informieren Sie am besten vorab per Telefon das zuständige Finanzamt, dass Sie eine korrigierte Version Ihrer Steuererklärung übersenden wollen. So verhindern Sie, dass sich die erneute Abgabe der Steuererklärung und der Versand des Steuerbescheids durch das Finanzamt überschneiden.

Fall 3: Steuererklärung rein online abgegeben

Auch in diesem Fall können Sie Ihre Steuererklärung erneut elektronisch zertifiziert an Ihr Finanzamt übermitteln. Informieren Sie am besten vorab per Telefon das zuständige Finanzamt, dass Sie eine korrigierte Version Ihrer Steuererklärung übersenden wollen. So verhindern Sie, dass sich die erneute Abgabe der Steuererklärung und der Versand des Steuerbescheids durch das Finanzamt überschneiden.

Fall 4: Steuerbescheid Ihres Finanzamts liegt bereits vor

Wurde Ihnen bereits der Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt übersandt, müssen Sie gegen Steuerbescheid Einspruch einlegen. Nur dann kann eine Korrektur Ihres Steuerbescheids erfolgen. Auch hierzu bieten wir Ihnen ein entsprechendes Musterschreiben ("Einspruch wegen Irrtums") an.

Kundenservice

Bei weiteren Fragen setzen Sie sich mit unserem Kundenservice (hilfe@steuergo.de) in Verbindung. Auf Ihren Wunsch hin rufen wir Sie auch gerne telefonisch zurück.

Sie wollen Ihre Einkommensteuererklärung erneut abgeben?