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SteuerGo FAQs

 


Optimierung der Veranlagung

 



Wie trifft man die Wahl der Veranlagungsart?

Ehepaare können sich in jedem Jahr entscheiden, ob sie sich einzeln oder zusammen veranlagen lassen. Ihre Wahl tragen Sie entweder auf der Steuererklärung ein oder geben eine einfache Erklärung ab. Bei der Nutzung von SteuerGo  gibt Ihnen das Programm eine Empfehlung, welche Abgabeart lukrativer für Sie ist.

SteuerGo setzt bei Verheirateten voraus, dass i.d.R. die Zusammenveranlagung für verheiratete Steuerpflichtige die bessere Wahl ist und auch die höhere Steuererstattung erwirtschaftet. Daher werden auf den folgenden Seiten alle Angaben für die Abgabe der Steuererklärung eines zusammenveranlagten Ehepaares abgefragt.

Rufen Sie - nachdem Sie alle notwendigen Daten erfasst haben - die Seite "Berechnung Ihrer voraussichtlichen Steuerschuld" auf, indem Sie im oberen Bereich auf "Steuererstattung" bzw. "Nachzahlung" klicken. Nur wenn Sie verheiratet sind, können Sie dann auf der Berechnungsseite den "Veranlagungscheck" aufrufen.

Wenn Ihnen das Ergebnis des Veranlagungschecks angezeigt wird, haben Sie die Möglichkeit, den gemeinsamen Steuerfall der Zusammenveranlagung in zwei getrennte Steuerfälle für den Ehemann / Lebenspartner A und die Ehefrau / Lebenspartner B aufzusplitten und diese beiden Steuerfälle im Rahmen der Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern per ELSTER bei Ihrem Finanzamt einzureichen.

Die Übersicht der Steuerberechnung zeigt die Ergebnisse der getrennten und der Zusammenveranlagung. Sie können dann wählen, in welcher Form Sie Ihre Steuererklärung abgeben wollen. Wählen Sie dazu entweder „Weiter zur Abgabe Zusammenveranlagung“ bzw. „Weiter zur Abgabe Getrennte Veranlagung“.

Bitte beachten Sie, dass bei der Einzelveranlagung für Ehegatten technisch zwei Steuererklärungen abgegeben werden. Im ersten Schritt geben Sie dann die Steuererklärung für den Ehemann ab. Sobald diese übertragen wurde, können Sie die Steuererklärung für die Ehefrau abgeben.

Wie trifft man die Wahl der Veranlagungsart?



Wie wählt man die richtige Veranlagungsart für Verheiratete aus?

Ehepaare können sich in jedem Jahr entscheiden, ob sie die Zusammenveranlagung oder lieber die Einzelveranlagung für Ehegatten wählen. Ihre Wahl tragen Sie entweder auf der Steuererklärung ein oder geben eine einfache Erklärung ab.

Bei der Nutzung von SteuerGo  gibt Ihnen das Programm eine Empfehlung, welche Abgabeart lukrativer für Sie ist.

Wie wählt man die richtige Veranlagungsart für Verheiratete aus?



Dürfen Ehepaare getrennte Steuererklärungen abgeben?

Bei Verheirateten, die beide einkommenssteuerpflichtig sind, muss festgelegt werden, ob die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung für Ehegatten gewählt wird.

Im Fall der Zusammenveranlagung geben beide Eheleute eine gemeinsame Steuererklärung ab. Zusammenveranlagung bedeutet, dass alle Einkünfte der Partner zusammengerechnet werden. Sie werden dann als ein Steuerpflichtiger behandelt.

Dieses Ehegattensplitting ist immer dann vorteilhaft, wenn ein Partner mehr verdient als der andere. Im Fall der Einzelveranlagung für Ehegatten muss dagegen jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt abgeben.

Gibt es einen Ehevertrag, so muss angegeben werden, ob eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde. Bei einer vereinbarten Gütergemeinschaft wird aus dem getrennten Vermögen von Ehemann und Ehefrau gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Dies hat zum Beispiel den Nachteil, dass das Finanzamt Arbeitsverträge zwischen Ehepartnern in der Regel nicht anerkennt.

Dürfen Ehepaare getrennte Steuererklärungen abgeben?



Was sind die Vor- und Nachteile einer Zusammenveranlagung?

Bei der Zusammenveranlagung geben beide Ehepartner gemeinsam eine Steuererklärung ab. Die Einkünfte beider Ehepartner werden zunächst zusammengezählt und dann halbiert. Für das halbierte zu versteuernde Einkommen wird die Einkommensteuer berechnet, die dann wiederum verdoppelt wird. Durch dieses Besteuerungsverfahren, auch Ehegattensplitting genannt, werden vor allem Ehepaare mit großen Einkommensunterschieden begünstigt, denn dadurch ergibt sich ein niedrigerer durchschnittlicher Steuersatz.

Sind die Einkommen beider Ehepartner dagegen etwa gleich hoch, ergibt sich durch die Zusammenrechnung der Einkommen und Anwendung des Splittingtarifs kein Vorteil gegenüber der getrennten Besteuerung der Ehegatten.

Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist, dass die Eheleute miteinander verheiratet und  unbeschränkt steuerpflichtig sind sowie an mindestens einem Tag des Jahres zusammenleben.

Wählen Sie auf dem Mantelbogen der Steuererklärung keine Veranlagungsart, wird vom Finanzbeamten automatisch eine Zusammenveranlagung durchgeführt.

Was sind die Vor- und Nachteile einer Zusammenveranlagung?



Wie funktioniert die Abgabe der Einzelveranlagung für Ehegatten mit SteuerGo?

Wollen sich Verheiratete getrennt veranlagen, ist dies mit SteuerGo auch möglich. Sie geben in diesem Fall alle Daten für den Ehemann und die Ehefrau wie im Fall der Zusammenveranlagung auf den Eingabeseiten ein.

Gehen Sie - nachdem Sie alle notwendigen Daten erfasst habe - auf die Seite "Steuererklärung abgeben". Dort wird Ihnen angezeigt, wie hoch die zu erwartende Steuerschuld jeweils bei Einzel- bzw. Zusammenveranlagung ausfällt. Wenn Ihnen das Ergebnis des Veranlagungschecks angezeigt wird, haben Sie die Möglichkeit den gemeinsamen Steuerfall der Zusammenveranlagung in zwei getrennte Steuerfälle für den Ehemann und die Ehefrau aufzusplitten und diese beiden Steuerfälle im Rahmen der Einzelveranlagung für Ehegatten bei Ihrem Finanzamt einzureichen.

Im ersten Schritt geben Sie die Steuererklärung für den Ehemann ab. Sobald die Steuererklärung übertragen wurde, können Sie die Steuererklärung für die Ehefrau abgeben.

Wichtig

Bei der Einzelveranlagung für Ehegatten müssen beide Ehepartner die Steuererklärung zusammen abgeben, da eine Bearbeitung beim Finanzamt erst erfolgt, wenn beide Steuererklärungen vorliegen. Desweiteren kann die getrennte Veranlagung nur elektronisch abgeben werden.

Wie funktioniert die Abgabe der Einzelveranlagung für Ehegatten mit SteuerGo?



Kann ich die Wahl der Veranlagung widerrufen?

Haben Sie sich bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung für eine Veranlagungsart entschieden, ist dies noch nicht endgültig: stellt sich heraus, dass bspw. die Zusammenveranlagung günstiger wäre, können Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen und die andere Veranlagungsart beantragen.

Bei der Zusammenveranlagung kann jeder Ehegatte so lange seine Entscheidung widerrufen, bis der Bescheid, der an beide Ehegatten gerichtet wurde, bestandskräftig ist. Widerruft ein Ehegatte die Zusammenveranlagung, kommt es zur getrennten Veranlagung, auch wenn gegenüber dem anderen Ehegatten ein ergangener Zusammenveranlagungsbescheid bereits bestandskräftig geworden ist.

Hat bei der getrennten Veranlagung nur ein Ehegatte diese beantragt, so ist dessen Widerruf nur wirksam, wenn der Partner nicht widerspricht. Wenn beide Ehegatten die getrennte Veranlagung beantragt haben, müssen auch beide widersprechen.

Kann ich die Wahl der Veranlagung widerrufen?



Warum kann bei Lohnersatzleistungen eine getrennte Veranlagung sinnvoll sein?

Wenn nur ein Ehegatte steuerfreie Lohnersatzleistungen bezieht, der Partner jedoch nur steuerpflichtige Einkünfte hat, kann es sich lohnen, statt der Zusammenveranlagung die Einzelveranlagung für Ehegatten zu nutzen. Durch die Lohnersatzleistung würde sich bei einer Zusammenveranlagung der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen erhöhen, dadurch erhöht sich auch der Steuerbetrag, den beide Ehepartner zahlen würden.

Bei der Einzelveranlagung für Ehegatten werden beide Ehegatten steuerlich getrennt betrachtet und so wirkt sich der Progressionsvorbehalt nicht auf den Ehegatten aus, der keine steuerfreien Lohnersatzleistungen erhält. Diese Möglichkeit sollten Sie auf jeden Fall durchrechnen, auch wenn in diesem Fall der günstige Splittingtarif für Zusammenveranlagung wegfällt.

Warum kann bei Lohnersatzleistungen eine getrennte Veranlagung sinnvoll sein?



Was ist bei der Einzelveranlagung für Ehegatten zu beachten?

Bei dieser Veranlagungsart geben beide Ehepartner getrennt je eine Steuererklärung ab. Die Ehepartner werden steuerlich wie Ledige behandelt. Das so genannte "Ehegattensplitting" findet in diesem Fall nicht statt. Wählt ein Ehegatte diese Art, wird der andere Ehegatte automatisch vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung einzureichen.

Bei der Einzelveranlagung für Ehegatten werden die Ausgaben dem Ehepartner zugeordnet, der diese auch getätigt hat. Bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es jedoch eine Ausnahme: Diese werden wie bei der Zusammenveranlagung beiden Partner zugerechnet und dann halbiert. Dies kann man umgehen, wenn beide Partner einen entsprechenden Antrag stellen. Kinderfreibeträge werden bei gemeinsamen Kindern je zur Hälfte gewährt. Ansonsten finden sie nur bei dem Ehegatten Berücksichtigung, der in einem „Kindschaftsverhältnis zum Kind“ steht. Eine getrennte Veranlagung kann sich lohnen, wenn ein Ehepartner Verluste aus seiner beruflichen Tätigkeit geltend machen will und der andere Ehepartner ein geringes Einkommen hat.

Bei frisch Verheirateten kann sich die Wahl der Einzelveranlagung für Ehegatten lohnen, wenn einer der Ehepartner noch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen kann.

Tipp

Haben Sie sich bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung für eine Veranlagungsart entschieden, ist dies noch nicht endgültig: stellt sich heraus, dass bspw. die Zusammenveranlagung günstiger wäre, können Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen und die andere Veranlagungsart beantragen.

Auch wenn ein Ehegatte vorrangig Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld bezieht, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, kann die Einzelveranlagung für Ehegatten günstiger sein. Dadurch wird vermieden, dass die steuerfreien Lohnersatzleistungen beim anderen Ehegatten hinzugerechnet werden und so dessen Steuersatz erhöhen.

Die Einzelveranlagung für Ehegatten ist auch sinnvoll, wenn beide Partner Nebeneinkünfte haben. Diese sind bis zu 410 Euro steuerfrei und bis 820 Euro teilweise. Der Betrag verdoppelt sich jedoch nicht bei der Zusammenveranlagung. Dies ist bei der getrennten Veranlagung anders.

SteuerGo

Bei der Einzelveranlagung für Ehegatten müssen beide Ehepartner die Steuererklärung zusammen abgeben, da eine Bearbeitung beim Finanzamt erst erfolgt, wenn beide Steuererklärungen vorliegen. Des weiteren kann die Einzelveranlagung für Ehegatten bei der Bearbeitung über SteuerGo nur online abgegeben werden.

Was ist bei der Einzelveranlagung für Ehegatten zu beachten?



Living Apart Together: Zusammenveranlagung trotz räumlicher Trennung?

Heute entscheiden sich immer mehr Paare dafür, getrennt zu wohnen, Freiraum und Autonomie zu genießen, aber doch gemeinsam zu leben. "Living Apart Together" - d.h. "getrennt zusammen leben" - heißt das Lebensmodell, das besonders in den Städten immer beliebter wird. Nach einer repräsentativen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung lag im Jahre 2006 der Anteil der Paare, der in getrennten Haushalten lebt, bei 13,4 Prozent. Fast jedes sechste Paar in Deutschland leistet sich inzwischen den Luxus von zwei Wohnungen.

Wenn also die Eheleute räumlich getrennt voneinander leben, ist die Frage, ob sie dann steuerlich noch die Zusammenveranlagung wählen können oder ob für sie nur die Einzelveranlagung in Betracht kommt. Da die Lebensform "Living Apart Together" in Finanzamtsstuben noch nicht so bekannt ist, meinen viele Finanzbeamte, dass ein dauerndes Getrenntleben vorliegt und verweigern die beantragte Zusammenveranlagung.

Aktuell hat das Finanzgericht Münster gegen das Finanzamt entschieden, dass "getrennt zusammenlebende" Eheleute trotz langjähriger räumlicher Trennung die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllen können. Und zwar dann, wenn die Eheleute trotz der räumlichen Trennung ihre Lebensgemeinschaft in Form der persönlichen und geistigen Gemeinschaft aufrechterhalten, z.B. sexuelle Kontakte haben, sich wechselseitig besuchen, gemeinsame Ausflüge und Urlaube machen, viel Zeit miteinander verbringen, Ausgaben für Haushalt und Kinder gemeinsam bestreiten, Ausgaben zur Wirtschaftsgemeinschaft unkompliziert untereinander ausgleichen.

Die Tatsache, dass die Eheleute ihr Einkommen und Vermögen grundsätzlich getrennt haben, steht einer Wirtschaftsgemeinschaft nicht entgegen. (FG Münster vom 22.2.2017, 7 K 2441/15)

Der Fall: Die Eheleute sind seit 1991 verheiratet und haben einen im selben Jahr geborenen Sohn. Im Jahr 2001 zog die Ehefrau mit dem Sohn aus dem bis dahin gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus zunächst in eine Mietwohnung und später in eine Eigentumswohnung. Für das Streitjahr 2012 gelangte das Finanzamt zu der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nicht mehr vorlägen und veranlagte die Ehegatten nunmehr einzeln zur Einkommensteuer.

Ob Eheleute dauernd getrennt leben, ist - so die Finanzrichter - anhand des Gesamtbildes der gegenseitigen Beziehungen im konkreten Einzelfall zu würdigen. Dabei sei auch die innere Einstellung der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft entscheidungserheblich. Leben Ehegatten für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt und halten sie die eheliche Wirtschaftsgemeinschaft dadurch aufrecht, dass sie die sie berührenden wirtschaftlichen Fragen gemeinsam erledigen und gemeinsam über die Verwendung des Familieneinkommens entscheiden, so kann dies - ggf. zusammen mit anderen Umständen - dazu führen, dass ein nicht dauerndes Getrenntleben anzunehmen ist.

SteuerGo

Die Feststellungslast für die Voraussetzung des nicht dauernden Getrenntlebens trifft die Ehegatten, die sich zu ihren Gunsten hierauf berufen. Die Zusammenveranlagung mit dem Splittingtarif bringt umso mehr Vorteile, je unterschiedlicher die Einkommen der Eheleute sind. Verdienen beide gleich gut, bringt das Ehegattensplitting nichts. Deshalb sollten Eheleute Zusammenveranlagung nur beantragen, wenn ihre Einkommen unterschiedlich hoch sind.

Living Apart Together: Zusammenveranlagung trotz räumlicher Trennung?