Wann gilt ein Steuerbescheid als zugestellt? - Neue Fristen ab 2025
Verlängerung der Bekanntgabevermutung ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Frist zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden von drei auf vier Tage verlängert. Dies betrifft sowohl postalische als auch elektronische Steuerbescheide. Die Anpassung erfolgt aufgrund längerer Postlaufzeiten durch das "Postrechtsmodernisierungsgesetz".
Wichtigkeit der Bekanntgabevermutung
Der Tag der Zustellung ist entscheidend, da ab diesem Zeitpunkt die Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid beginnt.
Bekanntgabevermutung im Detail
Bisher galten Steuerbescheide drei Tage nach dem Versand als zugestellt (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Ab 2025 wird diese Frist auf vier Tage erhöht, um längere Postlaufzeiten zu berücksichtigen.
Gilt die Verlängerung auch für elektronische Bescheide?
Ja, die vier Tage gelten auch für elektronisch übermittelte Bescheide, wie z.B. per E-Mail oder über Portale (§ 122 Abs. 2a AO). Auch hier wurde bisher eine Frist von drei Tagen angesetzt.
Wochenenden und Feiertage
Fällt der vierte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
Auswirkungen für Steuerpflichtige
Steuerzahler müssen ab 2025 die neue vier-Tage-Frist berücksichtigen. Dies gilt sowohl für postalische als auch elektronische Bescheide, da die Einspruchsfrist ab dem vierten Tag nach Versendung beginnt.
Wann gilt ein Steuerbescheid als zugestellt? - Neue Fristen ab 2025
Die Berechnung von SteuerGo weicht von meinem Steuerbescheid ab. Wie kann das sein?
Die endgültige Festsetzung Ihrer Steuerschuld sowie eine mögliche Steuererstattung oder Nachzahlung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Finanzamt.
Die von SteuerGo berechnete Steuer ist daher nur eine unverbindliche Prognose.
Warum kommt es zu Abweichungen?
SteuerGo berechnet Ihre voraussichtliche Steuerschuld auf Grundlage Ihrer Eingaben und der geltenden steuerlichen Vorschriften mit größter Sorgfalt.
Dennoch kann es zu Abweichungen kommen, da:
- die Steuergesetzgebung Interpretationsspielräume lässt.
- das Finanzamt einzelne Angaben abweichend beurteilen kann.
- die tatsächliche Steuerfestsetzung immer im Ermessen des Finanzamts liegt.
→ Eine vollständige Übereinstimmung ist daher nicht in allen Fällen möglich.
Häufige Ursache: Nicht anerkannte Werbungskosten
Ein häufiger Grund für Abweichungen ist, dass das Finanzamt Werbungskosten ganz oder teilweise nicht anerkennt.
Das kann z. B. passieren, wenn:
- Aufwendungen steuerlich nicht berücksichtigt werden.
- Nachweise oder Belege fehlen.
- das Finanzamt die Notwendigkeit oder Höhe anders bewertet.
→ SteuerGo geht bei der Berechnung davon aus, dass Ihre eingegebenen Daten zutreffen und grundsätzlich anerkannt werden.
Was können Sie tun?
Wenn Ihr Steuerbescheid von der Berechnung abweicht, sollten Sie:
- die Abweichungen im Steuerbescheid genau prüfen.
- insbesondere die Erläuterungen des Finanzamts beachten.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch einlegen.
→ Der Einspruch muss erkennen lassen:
- gegen welchen Bescheid er sich richtet.
- dass Sie Einspruch einlegen.
Eine Begründung ist zunächst nicht zwingend erforderlich, kann aber sinnvoll sein.
Wichtig zu wissen
- Der Steuerbescheid des Finanzamts ist verbindlich.
- Die Berechnung von SteuerGo dient nur zur Orientierung.
- Abweichungen sind in der Praxis nicht ungewöhnlich.
Kurz zusammengefasst
SteuerGo erstellt eine sorgfältige, aber unverbindliche Steuerberechnung. Die endgültige Entscheidung trifft immer das Finanzamt – Abweichungen sind daher möglich, insbesondere wenn einzelne Angaben nicht anerkannt werden.
Die Berechnung von SteuerGo weicht von meinem Steuerbescheid ab. Wie kann das sein?
Warum stehen keine elektronischen Bescheiddaten zur Verfügung?
Nach der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung stellt das Finanzamt in vielen Fällen zusätzlich zum Steuerbescheid sogenannte elektronische Bescheiddaten bereit.
Diese Daten werden von der Finanzverwaltung übermittelt und ermöglichen einen automatischen Vergleich zwischen Ihrem Steuerbescheid und der berechneten Steuer.
Definition: Elektronische Bescheiddaten sind strukturierte Informationen zum Steuerbescheid. Sie dienen ausschließlich dem Vergleich und ersetzen nicht den vollständigen Steuerbescheid mit Erläuterungen.
Hinweis zur Bereitstellung
Bei elektronischer Abgabe Ihrer Steuererklärung über SteuerGo wird die Bereitstellung der elektronischen Bescheiddaten automatisch und standardmäßig für Sie beim Finanzamt beantragt.
Trotzdem kann es vorkommen, dass keine elektronischen Bescheiddaten übermittelt werden. Dafür gibt es mehrere mögliche Gründe:
1. Das Finanzamt hat noch keine Daten bereitgestellt
Am häufigsten liegt es daran, dass die Daten noch nicht zur Verfügung stehen.
Das kann passieren, wenn:
- Ihr Steuerbescheid gerade erst erstellt wurde.
- die elektronische Bereitstellung zeitlich verzögert erfolgt.
- es technische Verzögerungen bei der Finanzverwaltung gibt.
→ Die Bescheiddaten werden in vielen Fällen zeitnah nach dem Steuerbescheid bereitgestellt, können sich jedoch im Einzelfall um mehrere Tage verzögern.
2. Keine Bereitstellung in Einzelfällen
Nicht in allen Fällen stellt das Finanzamt elektronische Bescheiddaten zur Verfügung.
Das kann z. B. vorkommen bei:
- besonders komplexen Steuerfällen
- manueller Bearbeitung durch das Finanzamt
- internen Sonderverfahren oder Ausnahmesituationen
→ In diesen Fällen erhalten Sie ausschließlich den Steuerbescheid (Papier oder digital).
3. Technische oder organisatorische Einschränkungen
Gelegentlich kommt es vor, dass:
- einzelne Finanzämter die Daten nicht oder verspätet bereitstellen
- technische oder interne Probleme bei der Finanzverwaltung auftreten
→ Auf diese Prozesse haben wir keinen Einfluss.
4. Problem bei der Anforderung der Bescheiddaten
In seltenen Fällen kann es zu Problemen bei der Anforderung kommen, z. B.:
- die Anforderung wurde technisch nicht korrekt übermittelt.
- ein Übertragungsfehler ist aufgetreten.
→ In diesem Fall kann keine unmittelbare Rückübermittlung erfolgen
→ Wir prüfen jedoch automatisch, ob die Bescheiddaten nachträglich noch bereitgestellt werden.
5. Voraussetzungen für die Bereitstellung nicht erfüllt
Elektronische Bescheiddaten können nur bereitgestellt werden, wenn:
- die Steuererklärung elektronisch übermittelt wurde
- und die Anforderung der Bescheiddaten aktiv war.
→ Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt keine Übermittlung.
6. Kein Datenabruf bei geänderten Steuerbescheiden
Für korrigierte oder geänderte Steuerbescheide werden grundsätzlich keine elektronischen Bescheiddaten bereitgestellt.
→ Elektronische Bescheiddaten werden ausschließlich für den Erstbescheid übermittelt.
Was bedeutet das für Sie?
- Ihr Steuerbescheid (Papier oder digital) ist immer verbindlich.
- Die elektronischen Bescheiddaten sind nur eine zusätzliche Serviceleistung.
- Es entstehen Ihnen keine rechtlichen Nachteile, wenn keine Bescheiddaten vorliegen.
- Ohne Bescheiddaten muss der Vergleich manuell anhand des Steuerbescheids erfolgen.
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung elektronischer Bescheiddaten.
Die Einspruchsfrist von einem Monat (§ 355 AO) beginnt unabhängig davon mit Zugang Ihres Steuerbescheids.
Was können Sie tun?
- Warten Sie einige Tage, da die Bereitstellung oft verzögert erfolgt.
- Unser System prüft automatisch, ob Bescheiddaten noch bereitgestellt werden.
- Liegt Ihnen der Steuerbescheid vor, können Sie den Vergleich auch manuell durchführen.
- Wenn dauerhaft keine Daten vorliegen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.
Kurz zusammengefasst
Auch wenn die Bereitstellung der elektronischen Bescheiddaten über unser Programm automatisch beantragt wird, liegt die tatsächliche Übermittlung ausschließlich bei der Finanzverwaltung.
Die Daten werden meist zeitnah zum Steuerbescheid bereitgestellt, können sich jedoch verzögern.
In bestimmten Fällen – insbesondere bei geänderten Bescheiden – werden keine Bescheiddaten übermittelt.
Warum stehen keine elektronischen Bescheiddaten zur Verfügung?
Welcher Steuerbescheid gilt: Papier oder digital?
Nach der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie Ihren Steuerbescheid entweder per Post (Papierbescheid) oder digital zum Abruf.
Beide Varianten sind rechtlich gleichwertig und verbindlich.
Steuerbescheid per Post
Der Papierbescheid wird Ihnen per Post zugesandt.
→ Er ist ein offizieller Steuerbescheid und rechtlich verbindlich.
Der digitale Steuerbescheid
Alternativ kann Ihnen der Steuerbescheid auch digital bereitgestellt werden (auch als "DIVA-Bescheid" bezeichnet).
→ Auch der digitale Steuerbescheid ist ein offizieller und rechtlich verbindlicher Bescheid mit gleicher Wirkung wie der Papierbescheid.
Wichtiger Unterschied: Anzeige in SteuerGo
In SteuerGo werden sogenannte Bescheiddaten angezeigt.
- Diese enthalten nur ausgewählte Informationen aus dem Steuerbescheid
- Sie dienen ausschließlich dem automatischen Vergleich mit Ihrer Berechnung
→ Die Anzeige in SteuerGo ist kein Steuerbescheid und rechtlich nicht verbindlich.
Was gilt im Zweifel?
Bei Abweichungen zwischen:
- den Daten in SteuerGo
- und Ihrem Steuerbescheid
→ Maßgeblich ist immer der offizielle Steuerbescheid des Finanzamts (Papier oder digital).
Kurz zusammengefasst
- Papier- und digitaler Steuerbescheid sind rechtlich gleichwertig
- Beide sind verbindlich
- Die Anzeige in SteuerGo ist kein offizieller Bescheid
- Bei Unterschieden zählt immer der Steuerbescheid des Finanzamts
Welcher Steuerbescheid gilt: Papier oder digital?
Steuerbescheid prüfen: Warum sich ein genauer Blick lohnt
Auch wenn vieles automatisch läuft, kann Ihr Steuerbescheid vom Finanzamt Fehler enthalten. Deshalb lohnt es sich, ihn genau zu prüfen – sonst verschenken Sie im schlimmsten Fall Geld.
Was sagt der Steuerbescheid aus?
Ob Sie Geld zurückbekommen oder Steuern nachzahlen müssen, sehen Sie im Abschnitt "Festsetzung".
Dort sollten Sie prüfen:
- Stimmen die Beträge für Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag?
- Passen diese zu Ihren Angaben in der Steuererklärung?
Schritt 1: Persönliche Daten prüfen
Bevor Sie sich die Zahlen ansehen, kontrollieren Sie zuerst Ihre persönlichen Daten:
- Name und Adresse
- Steuer-ID oder Steuernummer
- Bankverbindung
→ Schon ein kleiner Zahlendreher kann dazu führen, dass eine Erstattung nicht auf Ihrem Konto ankommt.
Schritt 2: Steuerberechnung vergleichen
Anschließend prüfen Sie die eigentliche Berechnung:
- Wurden Ihre Angaben korrekt übernommen?
- Gibt es Abweichungen oder gestrichene Beträge?
→ Achten Sie besonders darauf, ob Kosten (z. B. Werbungskosten) vollständig berücksichtigt wurden.
Warum ist das wichtig?
- Fehler kommen immer wieder vor
- Nicht alle Angaben werden automatisch übernommen
- Sie können Geld verlieren, wenn Sie den Bescheid nicht prüfen
Kurz gesagt
Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid immer in zwei Schritten:
1. Persönliche Daten kontrollieren
2. Berechnung vergleichen
So stellen Sie sicher, dass alles korrekt ist und Sie keine Erstattung verpassen.
Steuerbescheid prüfen: Warum sich ein genauer Blick lohnt
Steuerbescheid verstehen: Erläuterungen richtig lesen!
Jeder Steuerbescheid enthält Erläuterungen, in denen das Finanzamt seine Entscheidungen erklärt.
Diese finden Sie direkt unter der Steuerberechnung im Abschnitt „Erläuterungen zur Festsetzung“.
Warum sind die Erläuterungen wichtig?
Wenn Ihr Steuerbescheid von Ihrer Steuererklärung abweicht, steht der Grund in der Regel genau in diesem Abschnitt.
Dort erfahren Sie z. B.:
- welche Kosten (z. B. Werbungskosten oder Sonderausgaben) nicht anerkannt wurden
- ob Beträge gekürzt oder geändert wurden
→ Die Erläuterungen sind der wichtigste Hinweis, um Abweichungen zu verstehen.
Achtung: Oft schwer verständlich
Die Texte bestehen häufig aus Standardformulierungen und sind nicht immer leicht verständlich.
Ein Grund dafür:
- Dem Finanzamt steht nur begrenzter Platz für Begründungen zur Verfügung.
→ Daher fallen die Erläuterungen oft kurz und allgemein aus.
Was können Sie tun?
- vergleichen Sie Ihre Angaben mit dem Steuerbescheid
- prüfen Sie die Erläuterungen sorgfältig
- kontaktieren Sie bei Bedarf Ihr Finanzamt und fragen gezielt nach
→ Eine kurze Nachfrage kann oft schnell Klarheit schaffen.
Wichtiger Hinweis
In seltenen Fällen können die in SteuerGo angezeigten Bescheiddaten von Ihrem Steuerbescheid abweichen.
→ Prüfen Sie daher immer die Erläuterungen im offiziellen Steuerbescheid (Papier oder digital).
Kurz zusammengefasst
- Die Erläuterungen erklären die Entscheidung des Finanzamts.
- Dort finden Sie die Gründe für Abweichungen.
- Die Texte sind oft kurz und schwer verständlich.
- Im Zweifel hilft eine Nachfrage beim Finanzamt.
Steuerbescheid verstehen: Erläuterungen richtig lesen!
Wann ist ein Steuerbescheid vorläufig?
Prüfen Sie, ob Ihr Steuerbescheid vorläufig erlassen wurde.
Ein vorläufiger Steuerbescheid bedeutet, dass bestimmte Punkte noch nicht endgültig entschieden sind und später geändert werden können.
Wo finden Sie den Hinweis?
Die sogenannten Vorläufigkeitsvermerke stehen meist im Erklärungsteil Ihres Steuerbescheids (häufig im Abschnitt mit Hinweisen oder Erläuterungen).
Was bedeutet „vorläufig“ konkret?
Mit einem Vorläufigkeitsvermerk legt das Finanzamt fest, dass einzelne Punkte im Bescheid offen bleiben.
→ Diese Punkte können später noch geändert werden – auch nachdem der Bescheid bereits ergangen ist.
Warum wird ein Bescheid vorläufig erlassen?
In den meisten Fällen liegt der Grund in einer ungeklärten Rechtslage.
Das bedeutet:
- Eine steuerliche Frage ist noch nicht abschließend geklärt.
- Ein Verfahren ist z. B. bei einem Gericht anhängig.
→ Sobald hierzu eine Entscheidung getroffen wird, kann Ihr Steuerbescheid entsprechend angepasst werden.
Was bedeutet das für Sie?
- Sie müssen für diese Punkte keinen Einspruch einlegen, um Ihre Rechte zu sichern.
- Änderungen erfolgen später automatisch, wenn sich die Rechtslage klärt.
Kurz zusammengefasst
- „Vorläufig“ bedeutet: einzelne Punkte sind noch offen
- Diese können später geändert werden
- Grund ist meist ein laufendes Verfahren oder eine ungeklärte Rechtslage
Wann ist ein Steuerbescheid vorläufig?
Was mache ich mit dem Steuerbescheid?
Bewahren Sie Ihren Steuerbescheid gut auf.
Er ist ein wichtiger Nachweis über Ihre Einkünfte und kann z. B. benötigt werden bei:
- Behörden
- Banken oder Kreditinstituten
- Anträgen (z. B. Förderungen oder Sozialleistungen)
Besonderer Hinweis: Vorbehalt der Nachprüfung
Steht Ihr Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, bedeutet das:
→ Das Finanzamt kann den Bescheid später noch einmal prüfen und ändern.
In diesem Fall sollten Sie:
- alle Belege und Unterlagen zu Ihrer Steuererklärung aufbewahren
- diese bei Bedarf vorlegen können
Kurz zusammengefasst
- Steuerbescheid immer gut aufbewahren
- dient als wichtiger Nachweis
- bei Vorbehalt der Nachprüfung zusätzlich alle Unterlagen sichern
Was mache ich mit dem Steuerbescheid?
Was ist ein Einkommensteuerbescheid?
Der Einkommensteuerbescheid ist ein offizielles Schreiben des Finanzamts.
Er zeigt das Ergebnis Ihrer Steuererklärung und enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrer Steuer.
Dazu gehören z. B.:
- die festgesetzte Einkommensteuer
- der Zeitraum (Steuerjahr)
- eine mögliche Erstattung oder Nachzahlung
Wie entsteht der Steuerbescheid?
Das Finanzamt prüft Ihre Steuererklärung und entscheidet auf dieser Grundlage:
- ob Ihre Angaben anerkannt werden.
- ob sich eine Rückzahlung ergibt.
- oder ob Sie Steuern nachzahlen müssen.
→ Das Ergebnis wird im Steuerbescheid festgehalten.
Warum ist der Bescheid wichtig?
Der Einkommensteuerbescheid ist rechtlich verbindlich.
Das bedeutet:
- Er gilt, sobald er Ihnen bekanntgegeben wurde.
- Änderungen sind nur noch möglich, wenn Sie Einspruch einlegen.
Einfach erklärt
Der Steuerbescheid zeigt Ihnen ganz konkret:
→ Bekommen Sie Geld zurück oder müssen Sie nachzahlen?
Beispiel
- Sie haben im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer gezahlt
→ Sie erhalten eine Steuererstattung
- Sie haben zu wenig Steuern gezahlt
→ Sie müssen eine Nachzahlung leisten
Kurz zusammengefasst
- Der Einkommensteuerbescheid ist das Ergebnis Ihrer Steuererklärung
- Er wird vom Finanzamt erstellt und ist verbindlich
- Er zeigt, ob Sie Geld zurückbekommen oder nachzahlen müssen
Was ist ein Einkommensteuerbescheid?
Wie wehrt man sich gegen einen Verspätungszuschlag?
Ihre Steuererklärung muss fristgerecht beim Finanzamt eingehen.
Für nicht beratene Steuerpflichtige ist das in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist.
→ Wird die Erklärung zu spät abgegeben, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.
Wann kann man sich dagegen wehren?
Es gibt zwei Arten von Verspätungszuschlägen:
1. Zuschlag im Ermessen des Finanzamts
In vielen Fällen entscheidet das Finanzamt selbst, ob ein Zuschlag festgesetzt wird.
Ein Zuschlag kann vermieden oder reduziert werden, wenn:
- die Verspätung plausibel erklärt werden kann (z. B. Krankheit)
- die Abgabe nur geringfügig verspätet ist
- keine oder nur geringe Steuern nachzuzahlen sind
→ Das Finanzamt muss dabei alle Umstände berücksichtigen.
Wichtig: Wenn das Ermessen nicht korrekt ausgeübt wurde, können Sie Einspruch einlegen.
2. Gesetzlich festgelegter Zuschlag
Nach Ablauf bestimmter Fristen wird der Verspätungszuschlag automatisch festgesetzt.
Er beträgt:
- 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat Verspätung
- mindestens 25 Euro pro Monat
→ In diesen Fällen ist ein Erlass nur eingeschränkt möglich.
Bei einer Steuererstattung oder 0 € Steuer kann das Finanzamt jedoch auf den Zuschlag verzichten (§ 152 AO).
Sonderfall: Komplizierte oder unklare Rechtslage
In Einzelfällen kann ein Verspätungszuschlag unzulässig sein, wenn die steuerliche Situation besonders unklar oder rechtlich schwierig war (Finanzgerichts Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.02.2024, 2 K 628/22).
Das kann z. B. gelten, wenn:
- die Rechtslage komplex oder nicht eindeutig war
- selbst Fachleute unterschiedliche Auffassungen vertreten
- eine Klärung erst durch Gerichte erfolgt
→ In solchen Fällen kann es unbillig sein, einen Verspätungszuschlag festzusetzen.
→ Gerichte haben entschieden, dass das Finanzamt solche Umstände berücksichtigen muss.
Beispiel
- Bei einer Nachzahlung kann ein Zuschlag festgesetzt werden.
- Bei einer Erstattung kann der Zuschlag entfallen – muss aber nicht.
- Bei unklarer Rechtslage kann ein Zuschlag unzulässig sein.
Was können Sie konkret tun?
- Fristverlängerung beantragen, wenn Sie die Abgabe nicht rechtzeitig schaffen.
- Begründung nachreichen, wenn die Verspätung entschuldbar ist.
- auf eine komplizierte oder unklare Rechtslage hinweisen.
- Einspruch einlegen, wenn Sie den Zuschlag für unberechtigt halten.
→ Eine gute Begründung erhöht die Erfolgschancen deutlich.
Kurz zusammengefasst
- Verspätungszuschläge entstehen bei verspäteter Abgabe.
- Teilweise entscheidet das Finanzamt nach Ermessen.
- In bestimmten Fällen ist der Zuschlag gesetzlich festgelegt.
- Bei unklarer Rechtslage kann ein Zuschlag unzulässig sein.
- Gegen einen Zuschlag können Sie Einspruch einlegen.
Wie wehrt man sich gegen einen Verspätungszuschlag?
Wie erfolgt eine spätere Korrektur bei Datenübermittlung durch Dritte?
Das Finanzamt übernimmt viele Daten automatisch, z. B. von:
- Arbeitgebern (Lohnsteuerbescheinigung)
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
Diese sogenannten elektronisch übermittelten Daten (eDaten) werden direkt in Ihre Steuererklärung übernommen.
Was passiert bei fehlerhaften oder verspäteten Daten?
Diese Daten können:
- fehlerhaft sein
- unvollständig übermittelt werden
- verspätet beim Finanzamt eingehen
→ In solchen Fällen kann Ihr Steuerbescheid zunächst falsch sein.
Korrektur durch das Finanzamt (§ 175b AO)
Sobald die richtigen Daten vorliegen, kann das Finanzamt den Steuerbescheid nachträglich ändern.
Das gilt auch, wenn:
- der Fehler nicht von Ihnen verursacht wurde
- das Finanzamt den Bescheid bereits geprüft hatte
- der Bescheid schon längere Zeit bestandskräftig war
→ Die Korrektur erfolgt automatisch auf Grundlage der korrigierten Daten.
Wichtige Konsequenz für Sie
Wenn ein Fehler auf übermittelten Daten Dritter beruht:
→ Der Steuerbescheid kann auch nachträglich zu Ihren Ungunsten geändert werden.
Ein Einspruch hilft in diesen Fällen in der Regel nicht, da das Finanzamt gesetzlich zur Korrektur verpflichtet ist.
Beispiel aus der Rechtsprechung
Der Bundesfinanzhof (BFH-Urteil vom 20.2.2024, IX R 20/23) hat entschieden:
Wird eine Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft oder unvollständig übermittelt, darf das Finanzamt den Steuerbescheid auch noch Jahre später ändern.
→ Das gilt selbst dann, wenn Sie Ihre Angaben korrekt gemacht haben und der Fehler ausschließlich bei der Datenübermittlung lag.
Was sollten Sie beachten?
- Prüfen Sie Ihre Steuerbescheinigung (z. B. vom Arbeitgeber) möglichst früh.
- Vergleichen Sie diese mit den Daten im Steuerbescheid.
- Klären Sie Fehler direkt mit der übermittelnden Stelle (z. B. Arbeitgeber).
→ Nur korrigierte Daten können vom Finanzamt berücksichtigt werden.
Kurz zusammengefasst
- Viele Daten werden automatisch von Dritten übernommen.
- Fehler in diesen Daten können zu falschen Bescheiden führen.
- Das Finanzamt darf den Bescheid später jederzeit korrigieren (§ 175b AO).
- Auch nachträgliche Änderungen zu Ihren Ungunsten sind möglich.
- Ein Einspruch ist in diesen Fällen meist nicht erfolgreich.
Wie erfolgt eine spätere Korrektur bei Datenübermittlung durch Dritte?