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Feldhilfe: (2023) Fremdleistungen und Auftragsarbeiten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Fremdleistungen und Auftragsarbeiten

Geben Sie hier Aufwendungen für Dienstleistungen an, die in unmittelbarem Fertigungszusammenhang anfallen und von Fremdunternehmen erbracht wurden, beispielsweise

  • Fremdleistungen für Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen,
  • Ausgaben für Leiharbeit,
  • Lohnarbeit an Erzeugnissen,
  • Aufwendungen für Fertigungslizenzen,
  • Aufwendungen für Druck-, Schreib- oder Kopierarbeiten,
  • Aufwendungen für Laborarbeiten,
  • Aufwendungen für Fremdgutachten.