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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Hatte der Betrieb andere unbewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. grundstücksgleiche Rechte)?

Wählen Sie Ja, wenn Sie Angaben zu anderen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten in Ihrem Betriebsvermögen machen wollen.

Hinweis: Sonstige Aufwendungen für Gebäude im Betriebsvermögen, z. B. für Instandhaltung und Reparaturen, Grundsteuer, Versicherungsbeiträge sowie für laufende Betriebskosten, tragen Sie bitte im Bereich "Betriebsausgaben > Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen" ein.