Feldhilfe:
(2023)
Einkünfte aus sonstigen Leistungen
Art der Leistung
Einnahmen
Werbungskosten
Einkünfte
Einkünfte aus sonstigen Leistungen
Werbungskosten
Haben Sie sonstige Leistungen (z.B. Vermittlungsprovisionen, einmalige Vergütungen) erhalten?
Wenn Einkünfte keiner anderen Einkunftsart zuzurechnen sind, können diese zu den so genannten "Einkünften aus sonstigen Leistungen" gehören.
Zu den sonstigen Leistungen gehören z. B. Vermittlungsprovisionen, Einnahmen aus der gelegentlichen Vermietung von beweglichen Gegenständen sowie für einmalige oder gelegentliche Tätigkeiten.
Beispiele:
- Provisionen für die Vermittlung von Kursteilnehmern.
- Provision für den Abschluss einer Versicherung für sich selbst oder für Angehörige.
- Entgelt für die Vercharterung des eigenen Motorboots.
- Entgelt für die Vermietung eines Wohnmobils an wechselnde Mieter.
- Entgelt für gelegentliche Auftritt als Amateurmusiker.
- Entgelt für das Ausleihen von privaten Gegenständen, z. B. Betonmischmaschine, andere Handwerksgeräte.
- Entgelt für die Pflege einer nicht verwandten Person.
- Vergütung für eine Leistung aus Gefälligkeit, z. B. Mithilfe bei einem Umzug.
Wichtig: Wenn die Einnahmen aus den sonstigen Leistungen abzüglich der Werbungskosten unter 256 Euro liegen, bleiben diese Einkünfte sogar vollständig steuerfrei. Betragen die Einkünfte aus Leistungen dagegen 256 Euro oder mehr, sind sie in voller Höhe steuerpflichtig.