Feldhilfe:
(2021)
Zeile 27 Hinzurechnungsbetrag nach §10 AStG
Geben Sie hier den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG ein.
Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen dem individuellen Steuersatz.