Feldhilfe:
   		  
			Hinzurechnungsbetrag nach §10 AStG		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Geben Sie hier alle gesondert und einheitlich festgestellten Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Außensteuergesetz (AStG) an.
Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen dem individuellen Steuersatz.