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Feldhilfe: (2020) Beiträge für Wahl-, Komfort und Zusatzleistungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Beiträge für Wahl-, Komfort und Zusatzleistungen

Geben Sie hier die im Jahr 2020 gezahlten Beitragsanteile für freiwillige Zusatzversicherungen und Wahlleistungen ein, also Beiträge, die über die Basisversorgung hinausgehen.

Darunter fallen Wahl-, Komfort- und Zusatzleistungen wie z.B.

  • Einbettzimmer,
  • Chefarztbehandlung,
  • Zahnersatzversicherung,
  • Heilpraktiker,
  • Krankentagegeld- oder
  • Krankengeldversicherung.

Außerdem können Sie hier Beiträge für eine Reisekrankenversicherung (Auslandskrankenversicherung) angeben.