Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn die unterstützte Person im Unterstützungszeitraum sonstige Bezüge erhalten hat, darunter fallen u.a.:
Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Mutterschaftsgeld
Elterngeld in voller Höhe
als Zuschuss gewährte Ausbildungsbeihilfen von privaten Unternehmen ("Stipendien")
Wohngeld
pauschal besteuerter Arbeitslohn (z.B. aus einem 450-Euro-Job)
steuerfreie Einnahmen, z.B. der steuerfreie Teil einer Rente
ausgezahlte Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie
Versorgungsbezüge bis zur Höhe des Versorgungsfreibetrages (darüber hinaus sind Versorgungsbezüge bei den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" zu erfassen).
Nicht zu den Bezügen gehören Unterhaltsleistungen der Eltern, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der Sparer-Pauschbetrag, die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG, der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG sowie steuerfreie Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12, 13 EStG.
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