Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Sonstige Bezüge
(z.B. Lohnersatzleistungen oder Sozialhilfe)		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn die unterstützte Person im Unterstützungszeitraum sonstige Bezüge erhalten hat, darunter fallen u.a.:
- Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Mutterschaftsgeld
- Elterngeld in voller Höhe
- als Zuschuss gewährte Ausbildungsbeihilfen von privaten Unternehmen ("Stipendien")
- Wohngeld
- pauschal besteuerter Arbeitslohn (z.B. aus einem 450-Euro-Job)
- steuerfreie Einnahmen, z.B. der steuerfreie Teil einer Rente
- ausgezahlte Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie
- Versorgungsbezüge bis zur Höhe des Versorgungsfreibetrages (darüber hinaus sind Versorgungsbezüge bei den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" zu erfassen).
Nicht zu den Bezügen gehören Unterhaltsleistungen der Eltern, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der Sparer-Pauschbetrag, die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG, der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG sowie steuerfreie Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12, 13 EStG.