Feldhilfe: (2019) Veräußerungsgewinn Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Veräußerungsgewinn Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragt wird.