Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
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  			                Geben Sie an, welche Bewerbungskosten Ihnen entstanden sind.
Sie können dann alle Aufwendungen absetzen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel:
- Ausgaben für Passfoto
- Fotokopien
- Schnellhefter, Klarsichthüllen
- Porto
- amtliche Beglaubigungen
- Briefpapier, Briefumschlag
- Bücher oder Computer-Programme zum Thema Bewerbung und Vorstellung
- Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
- Kosten für Stellenanzeigen
- Wochenendausgaben von überregionalen Tageszeitungen, die bekannt für einen großen Stellenmarkt sind, z.B. die FAZ oder die Süddeutsche Zeitung
Finanzbeamte sind bei Bewerbungskosten oft etwas großzügiger, was die Nachweispflicht angeht. So akzeptieren viele Finanzämter auch eine Pauschale. Allerdings haben Sie auf eine solche Pauschale keinen Anspruch.
- Pauschal 9,00 Euro pro Bewerbungsmappe
- Pauschal 2,50 Euro pro einfacher Bewerbungsmappe (z.B. bei Online-Bewerbung)
Berufen können Sie sich bei diesen Beträgen auf das FG Köln (Urteil vom 7.7.2004, 7 K 932/03).