Feldhilfe:
(2018)
Haben Sie Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert?
Setzen Sie ein Häkchen, wenn Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG angefallen sind.
Wichtiger Hinweis: Die Veräußerungsgewinne werden in der Berechnung von SteuerGo nicht berücksichtigt.