Feldhilfe:
(2018)
Der Behinderten- bzw. Hinterbliebenen-Pauschbetrag soll ...
Anteil von <%0100301%> am Behinderten- bzw. Hinterbliebenen-Pauschbetrag
Anteil von <%0100801%> am Behinderten- bzw. Hinterbliebenen-Pauschbetrag
Mein Anteil am Höchstbetrag
Sie können hier angeben, zu welchem Prozentsatz Sie den Behinderten- bzw. Hinterbliebenen-Pauschbetrag für sich beanspruchen wollen.
Wenn Sie für Ihr Kind nur Anspruch auf den halben Kinder- und Erziehungsfreibetrag haben, steht Ihnen auch nur der halbe Behinderten-Pauschbetrag (50 %) zu.
Sie können sich aber mit dem anderen Elternteil über eine andere Aufteilung des Behinderten-Pauschbetrags einigen.