Feldhilfe:
   		  		    (2017)		  
			Pflege- und Betreuungsleistungen		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Wenn Ihnen für Pflege- und Betreuungsleistungen Kosten entstanden sind, wählen Sie "ja" aus, um die Aufwendungen geltend zu machen.
Die Aufwendungen für Ihre eigene Pflege und Betreuung oder die Pflege und Betreuung Ihres Partners oder eines nahen Angehörigen können Sie von der Steuer absetzen.
Wichtig: Pflege- und Betreuungskosten werden entweder nach § 35a EStG wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt.