Feldhilfe:
   		  		    (2017)		  
			Einkünfte als Arbeitnehmer - Anlage N - 		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit hatten.
Für die Bearbeitung sollten Ihnen folgende Unterlagen vorliegen:
- Lohnsteuerbescheinigung aus einer aktiven Beschäftigung als Arbeitnehmer oder
 
- Lohnsteuerbescheinigung aus Versorgungsbezügen (Betriebsrente oder Beamtenpension).
 
Außerdem können Sie in diesem Bereich auch Angaben machen, wenn Sie
- Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit (Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ) erhalten haben. Hier sind dann zusätzliche Angaben für die Anlage N-AUS einzutragen.
 
- Arbeitslohn ohne Steuerabzug erhalten haben.
 
- nur die Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen beantragen wollen.