Feldhilfe:
   		  		    (2017)		  
			Familienstand		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Der Familienstand hat Auswirkungen auf die Steuerveranlagung und damit auf die Steuerberechnung, die je nach dem nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif erfolgt.
- Wählen Sie "ledig", wenn Sie am 31.12.2017 weder verheiratet, geschieden oder verwitwet waren.
 
- Wählen Sie "verheiratet", wenn Sie am 31.12.2017 verheiratet waren und von Ihrem Ehepartner nicht dauernd getrennt lebten.
 
- Wählen Sie "gleichgeschlechtliche Ehe/Lebenspartnerschaft", wenn Sie am 31.12.2017 in einer gleichgeschlechtliche Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten und von Ihrem Partner nicht getrennt lebten.
 
- Wählen Sie "geschieden", wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2018 aufgelöst wurde.
 
- Wählen Sie "dauernd getrennt lebend", wenn Sie am 31.12.2017 bereits auf Dauer von dem Ehepartner getrennt lebten aber immer noch verheiratet waren.
 
- Wählen Sie "verwitwet", wenn Sie am 31.12.2017 Witwe/r waren und vor dem Tod des Ehepartners nicht dauernd getrennt gelebt hat.
 
- Wählen Sie "verwitwet nach Trennung", wenn Sie am 31.12.2017 Witwe/r waren, aber bereits vom Ehepartner getrennt lebten.