Der Familienstand hat Auswirkungen auf die Steuerveranlagung und damit auf die Steuerberechnung, die je nach dem nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif erfolgt.
Wählen Sie "ledig", wenn Sie am 31.12.2017 weder verheiratet, geschieden oder verwitwet waren.
Wählen Sie "verheiratet", wenn Sie am 31.12.2017 verheiratet waren und von Ihrem Ehepartner nicht dauernd getrennt lebten.
Wählen Sie "gleichgeschlechtliche Ehe/Lebenspartnerschaft", wenn Sie am 31.12.2017 in einer gleichgeschlechtliche Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten und von Ihrem Partner nicht getrennt lebten.
Wählen Sie "geschieden", wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2018 aufgelöst wurde.
Wählen Sie "dauernd getrennt lebend", wenn Sie am 31.12.2017 bereits auf Dauer von dem Ehepartner getrennt lebten aber immer noch verheiratet waren.
Wählen Sie "verwitwet", wenn Sie am 31.12.2017 Witwe/r waren und vor dem Tod des Ehepartners nicht dauernd getrennt gelebt hat.
Wählen Sie "verwitwet nach Trennung", wenn Sie am 31.12.2017 Witwe/r waren, aber bereits vom Ehepartner getrennt lebten.
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