Feldhilfe:
   		  		    (2017)		  
			Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung und Zusatzbeiträge)		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie hier die Beiträge zur Krankenversicherung Ihres Kindes an.
Diese Beiträge werden bei Ihnen als Sonderausgaben berücksichtigt.
Wichtig: Wenn Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, kann Ihr Kind diese nicht in seiner Steuererklärung angeben.