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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Liegt für <%0500107%> eine Einstufung als schwertstpflegebedürftig (Pflegegrad 4 oder 5) vor?
Liegt für <%0100301%> eine Einstufung als schwertstpflegebedürftig (Pflegegrad 4 oder 5) vor?
Liegt für <%0100801%> eine Einstufung als schwertstpflegebedürftig (Pflegegrad 4 oder 5) vor?

Wählen Sie "ja" aus, wenn eine Einstufung als schwerstpflegebedürftig (Pflegegrad 4 oder 5) vorliegt.

Wenn die Pflegekasse Pflegegrad 4 oder 5 feststellt, ist dies gleichbedeutend mit dem Merkzeichen 'H' (Hilflosigkeit) auf dem Behindertenausweis.

Dies berechtigt zum Erhalt des erhöhten Behinderten-Pauschbetrags von 7.400 Euro (BMF-Schreiben vom 19. August 2016).