Wenn die Pflegekasse Pflegegrad 4 oder 5 feststellt, ist dies gleichbedeutend mit dem Merkzeichen 'H' (Hilflosigkeit) auf dem Behindertenausweis.
Dies berechtigt zum Erhalt des erhöhten Behinderten-Pauschbetrags von 7.400 Euro (BMF-Schreiben vom 19. August 2016).