Feldhilfe: (2023) Hatten Sie Einkünfte aus Renten oder Altersvorsorgeverträgen?(Anlage R, R-AUS, R-AV/bAV) Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Hatten Sie Einkünfte aus Renten oder Altersvorsorgeverträgen?(Anlage R, R-AUS, R-AV/bAV) Wählen Sie "ja", wenn Sie in 2023 eine Rente erhalten haben. Im Bereich Renteneinkünfte erklären Sie: Renten der Deutschen Rentenversicherung, Renten der landwirtschaftlichen Alterskassen, Renten der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Private Renten (u. a. Hinterbliebenenrenten, Berufsunfähigkeitsrente) und Altersvorsorgeverträge (u.a. Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen) Gegebenenfalls haben beide Ehegatten jeweils eine eigene Anlage R abzugeben. Pensionen, z.B. Werkspensionen, für die Sie eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben, tragen Sie bitte im Bereich "Einkünfte als Arbeitnehmer" ein.