Feldhilfe: Hatten Sie Einkünfte aus Renten oder Altersvorsorgeverträgen?(Anlage R, R-AUS, R-AV/bAV) Wählen Sie "ja", wenn Sie in 2025 eine Rente erhalten haben. Im Bereich Renteneinkünfte erklären Sie: Renten der Deutschen Rentenversicherung, Renten der landwirtschaftlichen Alterskassen, Renten der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Private Renten (u. a. Hinterbliebenenrenten, Berufsunfähigkeitsrente) und Altersvorsorgeverträge (u.a. Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen) Gegebenenfalls haben beide Ehegatten jeweils eine eigene Anlage R abzugeben. Wichtig: Tragen Sie Pensionen, z. B. Werkspensionen, für die Sie eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben, bitte im Bereich Arbeitnehmer ein.