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Feldhilfe: (2023) Wollen Sie Angaben zu ausländischen Familienstiftungen nach §15 AStG machen?

Wenn Sie Angaben zu ausländischen Familienstiftungen nach § 15 Außensteuergesetz (AStG) machen wollen, wählen Sie hier bitte "ja" aus.

Familienstiftungen sind Stiftungen, bei denen der Stifter, seine Angehörigen und deren Abkömmlinge zu mehr als der Hälfte bezugsberechtigt oder anfallsberechtigt sind.

Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.