Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: -

Geben Sie hier an, welche Kosten Ihnen für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs entstanden sind. Dazu zählen u. a.

  • Einzelfahrscheine
  • Wochenkarten
  • Monats- und Zeitkarten
  • Taxifahrten

Die tatsächlichen Fähr- und Flugkosten tragen Sie unter "Fähr- und Flugkosten" ein. Für die An- und Abfahrten zu und von Fähr- und Flughäfen gilt die Entfernungspauschale.

Hinweis: Wenn die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel höher als die Entfernungspauschale oder den Höchstbetrag von 4.500 Euro sind, werden die höheren Kosten statt der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgesetzt