Feldhilfe:
   		  
			Nachgewiesene Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Geben Sie hier an, welche Kosten Ihnen für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs entstanden sind. Dazu zählen u. a.
- Einzelfahrscheine
- Wochenkarten
- Monats- und Zeitkarten
- Taxifahrten
Die tatsächlichen Fähr- und Flugkosten tragen Sie unter "Fähr- und Flugkosten" ein. Für die An- und Abfahrten zu und von Fähr- und Flughäfen gilt die Entfernungspauschale.
Hinweis: Wenn die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel höher als die Entfernungspauschale oder den Höchstbetrag von 4.500 Euro sind, werden die höheren Kosten statt der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgesetzt