Feldhilfe:
Zuschüsse von dritter Seite zu den Beiträgen zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung lt. Rentenbescheinigung
Zuschüsse von dritter Seite zu den Beiträgen zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung lt. Rentenbescheinigung
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Renteneinkünfte" erfassten Zuschüsse müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.