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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Gewerkschafts- und Kammerbeiträge

Hat Ihr Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung Gewerkschafts- oder Kammerbeiträge ausgewiesen, geben Sie die diese bitte hier an.

Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten unter dem Punkt "Berufsverbände" berücksichtigt.