Feldhilfe: (2023) Gewerkschafts- und Kammerbeiträge Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Gewerkschafts- und Kammerbeiträge Hat Ihr Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung Gewerkschafts- oder Kammerbeiträge ausgewiesen, geben Sie die diese bitte hier an. Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten unter dem Punkt "Berufsverbände" berücksichtigt.