Feldhilfe: Gewerkschafts- und Kammerbeiträge Hat Ihr Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung Gewerkschafts- oder Kammerbeiträge ausgewiesen, geben Sie die diese bitte hier an. Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten unter dem Punkt "Berufsverbände" berücksichtigt.