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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Wollen Sie mehr als eine Familienheimfahrt pro Woche geltend machen?

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie mehr als eine Familienheimfahrt pro Woche steuerlich geltend machen wollen.

In diesem Fall können Sie keine Werbungskosten (Kosten der Zweitwohnung, Verpflegungskosten, etc.) im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Erfassen Sie die Fahrten unter "Fahrtkosten zur Arbeit".

Sie können diese Wahl für jede doppelte Haushaltsführung getrennt einmal jährlich treffen.