Haben Sie bereits im Vorjahr Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen für ein Objekt in Anspruch genommen, geben Sie für dieses Objekt die steuerlich anerkannten Aufwendungen ein.
Die Höhe der anerkannten Aufwendungen können Sie den Erläuterungen Ihres Einkommensteuerbescheides 2020 entnehmen.
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