Feldhilfe:
Wurde für das Objekt bereits in 2024 eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen?
Wählen Sie "ja", wenn für dieses Objekt in Ihrem Einkommensteuerbescheid 2024 bereits eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG berücksichtigt wurde.
Wo finde ich die Angabe? Die berücksichtigten Beträge stehen in den Erläuterungen zu Ihrem Einkommensteuerbescheid 2024.
Maßgebend ist die tatsächlich berücksichtigte Steuerermäßigung – nicht nur ein Betrag, den Sie in der Steuererklärung eingetragen haben.
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