Geben Sie hier den (beruflich veranlassten) Grund für die doppelte Haushaltsführung an.
Das Finanzamt erkennt die Ausgaben für einen doppelten Haushalt nur an, wenn hierfür berufliche Gründe vorliegen. Wer berufsbedingt einen zweiten Hausstand unterhält, kann das Finanzamt an den Ausgaben für die doppelte Haushaltsführung beteiligen.
Berufliche Gründe sind beispielsweise:
Neuaufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses
Versetzung an einen anderen Arbeitsort
Wechsel der Arbeitsstelle und/oder des Arbeitgebers
Beibehaltung der Wohnung am Arbeitsort nach einem privat veranlassten Wegzug
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