Feldhilfe:
Grund für die doppelte Haushaltsführung
Geben Sie hier den (beruflich veranlassten) Grund für die doppelte Haushaltsführung an.
Das Finanzamt erkennt die Ausgaben für einen doppelten Haushalt nur an, wenn hierfür berufliche Gründe vorliegen. Wer berufsbedingt einen zweiten Hausstand unterhält, kann das Finanzamt an den Ausgaben für die doppelte Haushaltsführung beteiligen.
Berufliche Gründe sind beispielsweise:
Neuaufnahme eines Jobs
Versetzung an neuen Arbeitsort
Arbeitgeber- oder Stellenwechsel
Privat umgezogen, Wohnung am Arbeitsort behalten
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