Feldhilfe:
(2013)
Anschrift Arbeitegeber I
Geben Sie hier die Anschrift (Straße, PLZ, Ort) Ihres Arbeitgebers ein.
Anhand der Anschrift Ihres Arbeitgebers und der Anschrift Ihres Wohnortes, die Sie im Bereich der persönlichen Angaben erfasst haben, kann SteuerGo auf der Folgeseite die Wegstrecke für Sie zur Berechnung der Entfernungspauschale ermitteln.