Feldhilfe:
(2013)
Einheitswert-Aktenzeichen
Geben Sie bitte stets das Einheitswert-Aktenzeichen an. Dieses ist z. B. auf Ihrem Einheitswertbescheid oder Grundsteuerbescheid vermerkt. Eine Eintragung kann entfallen, wenn für das Mietobjekt kein Einheitswert festgestellt wurde.