Feldhilfe:
(2011)
verstorben am
Geben Sie hier das todesdatum des anderen Elternteils an.
Ist der andere Elternteil im Jahr 2011 verstorben, können Sie ab dem Monat nach dem Sterbemonat einen vollen Kinderfreibetrag erhalten. Bis zum Sterbemonat stehht Ihnen nur eine halber Kinderfreibetrag zu.
Ist der andere Elternteil schon vor Beginn des Jahres 2011 gesstorben, erhalten Sie immer den vollen Kinderfreibetrag.