Feldhilfe: (2021) Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind bis zu einer Höhe von 1.250 Euro abzugsfähig. Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021 online. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter: (2023): Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind bis zu einer Höhe von 1.250 Euro abzugsfähig. Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind bis zu einer Höhe von 1.250 Euro abzugsfähig.