Feldhilfe: (2021) Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind in unbegrenzter Höhe abzugsfähig. Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter: (2023): Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind in unbegrenzter Höhe abzugsfähig. Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind in unbegrenzter Höhe abzugsfähig.