Feldhilfe:
(2023)
in 2023 abzuziehender Erhaltungsaufwand
Bei größeren Erhaltungsaufwendungen müssen Sie die Kosten nicht in einem Jahr in voller Höhe ansetzen, sondern können diese auf mehrere Jahre verteilen.
Hierunter fallen Erhaltungsaufwendungen
- die gemäß § 82b EStDV auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden dürfen oder
- die gemäß § 11a oder § 11b EStG auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden darf, da es sich um
- ein Baudenkmal oder
- um ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet oder
- einem städtischen Entwicklungsbereich handelt.