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Feldhilfe: (2023) in 2023 abzuziehender Erhaltungsaufwand

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): in 2023 abzuziehender Erhaltungsaufwand

Bei größeren Erhaltungsaufwendungen müssen Sie die Kosten nicht in einem Jahr in voller Höhe ansetzen, sondern können diese auf mehrere Jahre verteilen.

Hierunter fallen Erhaltungsaufwendungen

  • die gemäß § 82b EStDV auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden dürfen oder
  • die gemäß § 11a oder § 11b EStG auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden darf, da es sich um
    • ein Baudenkmal oder
    • um ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet oder
    • einem städtischen Entwicklungsbereich handelt.