Feldhilfe:
(2023)
Art des Kindschaftsverhältnisses
Geben Sie hier das Kindschaftsverhältnis zum Steuerpflichtigen an:
- Leibliches Kind / Adoptivkind: Biologisches oder adoptiertes Kind mit rechtlichem Kindschaftsverhältnis.
- Pflegekind: Kind in Ihrem Haushalt ohne Adoption, aber mit familienähnlichem Verhältnis.
- Enkelkind / Stiefkind (kein Kindschaftsverhältnis): Enkel- oder Stiefkind ohne rechtliches Kindschaftsverhältnis.