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Feldhilfe: (2024) Verlustvortrag aus allen anderen nicht aufgeführten Einkünfte

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Verlustvortrag aus allen anderen nicht aufgeführten Einkünfte

Tragen Sie hier alle weiteren festgestellten Verlustvorträge ein, die nicht den oben genannten Einkunftsarten zugeordnet sind. Diese werden vom Finanzamt mit künftigen positiven Einkünften der entsprechenden Einkunftsart verrechnet.

Beispiel: Sie hatten 2023 Verluste aus einer selbständigen Nebentätigkeit von 2.000 Euro, die in keinen der speziellen Bereiche fallen. Dieser Verlust wird in 2024 mit entsprechenden Gewinnen aus derselben Tätigkeit verrechnet.