Feldhilfe:
Verlustvortrag aus allen anderen nicht aufgeführten Einkünfte
Tragen Sie hier alle weiteren festgestellten Verlustvorträge ein, die nicht den oben genannten Einkunftsarten zugeordnet sind. Diese werden vom Finanzamt mit künftigen positiven Einkünften der entsprechenden Einkunftsart verrechnet.
Beispiel: Sie hatten 2024 Verluste aus einer selbständigen Nebentätigkeit von 2.000 Euro, die in keinen der speziellen Bereiche fallen. Dieser Verlust wird in 2025 mit entsprechenden Gewinnen aus derselben Tätigkeit verrechnet.
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