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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Verlustvortrag aus Steuerstundungsmodellen (§15b EStG)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Verlustvortrag aus Steuerstundungsmodellen (§15b EStG)

Hier geben Sie Verluste aus Steuerstundungsmodellen an. Diese dürfen ausschließlich mit künftigen positiven Einkünften aus demselben Modell verrechnet werden und sind in ihrer Verrechnung gesetzlich stark eingeschränkt.

Beispiel: Sie haben 2023 an einem Fondsmodell teilgenommen, das steuerlich als Steuerstundungsmodell gilt, und machen 10.000 Euro Verlust. Dieser darf nur mit späteren Gewinnen aus genau diesem Modell ausgeglichen werden.