Feldhilfe:
Verlustvortrag aus Steuerstundungsmodellen (§15b EStG)
Hier geben Sie Verluste aus Steuerstundungsmodellen an. Diese dürfen ausschließlich mit künftigen positiven Einkünften aus demselben Modell verrechnet werden und sind in ihrer Verrechnung gesetzlich stark eingeschränkt.
Beispiel: Sie haben 2024 an einem Fondsmodell teilgenommen, das steuerlich als Steuerstundungsmodell gilt, und machen 10.000 Euro Verlust. Dieser darf nur mit späteren Gewinnen aus genau diesem Modell ausgeglichen werden.
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