Feldhilfe:
   		  		    (2023)		  
			BAFöG, Berufsausbildungsbeihilfe		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Wenn Sie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten haben, geben Sie den erhaltenen Betrag hier an.
BAföG und Ausbildungsbeihilfen gehören grundsätzlich zu den steuerfreien Einnahmen.
Für die Ermittlung des verfügbaren Einkommens werden die erhaltenen Beträge allerdings benötigt.